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Magdeburger FFC e.V.   -   Beitragsordnung

(gültig ab: 01.07.1997, geändert auf Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 17.06.2002)

  1. Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 2,50 Euro erhoben.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein richtet sich nach den Beitragsklassen sowie deren Erläuterungen.
  3. Die Einteilung in Beitragsklassen erfolgt zum Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft.
  4. Das Geschäftsjahr ist in § 6 der Satzung festgelegt.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels Lastschrift halbjährlich bis zum 15.02. bzw. 15.09. des jeweiligen Geschäftsjahres geleistet.
  6. Ausnahmen kann das Präsidium gestatten. 
  7. Mitglieder, die aus finanziellen Gründen zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nicht in der Lage sind, können auf schriftlichen Antrag ganz oder teilweise befreit werden. Die Entscheidung trifft das Präsidium. 
  8. Für Familien gibt es einen gesonderten Familienbeitrag. Zum Haushalt gehörende Kinder bis zum 18. Lebensjahr bezahlen nur 50 % ihrer Beitragsklasse.
  9. Ehrenmitglieder sowie vom Vorstand anerkannte Schiedsrichter des Vereins sind von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
  10. Die Zahlung hat laut Beitrittserklärung zu erfolgen. Bei Austritt eines Mitgliedes während des laufenden Geschäftsjahres werden keine Mitgliedsbeiträge zurückerstattet.
  11. Beitragsklassen: 
    Klasse 0: Ehrenmitglieder und Schiedsrichter                                         0,00 Euro monatlich 
    Klasse 1: ab 18 Jahre                                                                         10,00 Euro monatlich 
    Klasse 2: bis 18 Jahre bzw. monatliches Einkommen unter 385,00 Euro    8,00 Euro monatlich 
    Klasse 3: Familienbeitrag
              * Ehepartner bezahlen entsprechend ihrer Klasse
              * Zum Familienhaushalt gehörende Kinder bezahlen
                 50% ihrer Beitragsklasse
    Klasse 4:  Passive Mitglieder                                                                 8,00 Euro monatlich 
      
  12. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes inbegriffen. 
  13. Bei Nichteinlösung von Einzügen sind die entstehenden Kosten zurückzuerstatten.
  14. Mitglieder, die einen Spielerpass beantragen, haben folgende einmalige Gebühr mit Abgabe des Antrages zu zahlen:
    a) Jugendbereich:               Neuantrag    2,50 Euro        Vereinswechsel      5,50 Euro 
    b) Senioren (ab 18 Jahre)    Neuantrag    5,50 Euro        Vereinswechsel    10,50 Euro 

  Download Aufnahmeantrag  57.87 KB

  Download Satzung 72.70 KB